Freitag, 30.9.2022
Bundestag verlängert vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit

Wegen einer drohenden Rezession in Deutschland sollen Unternehmen und Beschäftigte weiter auf Kurzarbeit setzen können. Dazu beschloss der Bundestag am Donnerstag, dass der geltende vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld per Verordnung bis Mitte des kommenden Jahres verlängert werden kann. Für Kurzarbeit ist es dann ausreichend, wenn in einem Betrieb 10% der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind und nicht ein Drittel der Belegschaft.

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