Rechtskräftige Zivilurteile können angegriffen werden, wenn sie auf einer Falschaussage beruhen – falls der Täter dafür verurteilt wird. Wie ist es aber, wenn das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen eingestellt wurde? Geht ein Gericht nicht von einem wahrscheinlichen Verschulden des Angeklagten aus, bleibe das angebliche Fehlverhalten bloße Behauptung und könne keine Restitutionsklage rechtfertigen, so das Oberlandesgericht Rostock. Anders sei es, wenn der Strafrichter erkennbar von der Schuld überzeugt war.
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