Montag, 22.3.2021
Behörden dürfen lebensmittelrechtliche Kontrollberichte herausgeben

Lebensmittelrechtliche Kontrollberichte dürfen nach mehreren Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin auf Antrag an Verbraucher herausgegeben werden. Betroffene Restaurants müssen dies hinnehmen, selbst wenn mit einer Veröffentlichung der Informationen im Internet gerechnet werden müsse, meint das Gericht. Der Verbraucherschutz gehe vor.

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