Donnerstag, 14.4.2022
Ministeriumswechsel des Verbraucherschutzes offiziell

Das Justizministerium und das Umweltministerium haben infolge des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 08.12.2021 den Übergang der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz auf das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz besiegelt. Die Vereinbarung regelt, welche Aufgaben, Zuständigkeiten und Mitarbeitenden aus dem Geschäftsbereich des Justizministeriums auf das Umweltministerium übergehen.

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