Zuständigkeitswechsel folgt auf Erlass des Bundeskanzlers
Der Erlass des Bundeskanzlers vom 08.12.2021 sieht vor, dass aus dem Geschäftsbereich des Justizministeriums die “Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz, die Verbraucherpolitik, insbesondere auch im Kontext der Digitalisierung, sowie die Verbraucherrechtsdurchsetzung, insbesondere auch die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Energie, Nachhaltigkeit sowie im Sozial- und Gesundheitswesen ohne die rechtsförmliche Prüfung in diesen Bereichen“ auf das Umweltministerium übergehen. Die Zuständigkeitsübertragung schließe europäische und internationale Bezüge der genannten Themenfelder ein. Für das Zivilrecht und das Wettbewerbsrecht sei weiterhin das Justizministerium federführend, die verbraucherpolitische Prüfung erfolge jedoch künftig durch das Umweltministerium.
Produktsicherheit wechselt auch zum Umweltministerium
Ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums fällt die Produktsicherheit. Grundlage hierfür ist eine bereits Ende Februar mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geschlossene Vereinbarung. Diese dient ebenfalls der Regelung der Einzelheiten zur Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers von Anfang Dezember 2021. Damit ist das Umweltministerium nun umfassend für die Themen Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik zuständig. Zur bestmöglichen Wahrnehmung der neuen Aufgaben hat es die Abteilung "Verbraucherschutz, Verbraucherrechtsdurchsetzung, Digitale Verbraucherthemen" (V) gegründet.