Dienstag, 23.2.2021
Regelungen zu Rentenanwartschaften der Zahnärzte in Niedersachsen teilweise unwirksam

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in vier Normenkontrollverfahren mit Urteilen vom 25.01.2021 entschieden, dass die Bestimmung über die Höhe der Rentenanwartschaft aus bis zum 31.12.2006 gezahlten Beiträgen in § 15a der Satzung für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung (ABH) des Altersversorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen unwirksam ist.

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