Freitag, 1.3.2024
Asyl: Religionswechsel aus "innerer Überzeugung" kann nicht missbräuchlich sein

Ein zum Christentum konvertierter Iraner begehrte Asyl in Österreich. Sein Antrag wurde abgelehnt, weil er die Religion erst nach Verlassen des Irans gewechselt habe und dies missbräuchlich sei. Der EuGH stellte nun klar: Ein Religionswechsel aus "innerer Überzeugung" schließt eine Missbrauchsabsicht aus.

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