Die Bundesregierung will gegen das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen aus der Kaiserzeit vorgehen, verzichtet aber auf eine gesetzliche Regelung im Strafrecht. Ein sogenannter Mustererlass für Polizei und Ordnungsbehörden sei zielführender als eine Erweiterung strafrechtlicher Tatbestände, heißt es laut "Tagesspiegel am Sonntag" in einem Schreiben des Innen- und Justizressorts aus dem Februar an die Deutsch-Israelische Juristenvereinigung.
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