Die Bundesregierung will gegen das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen aus der Kaiserzeit vorgehen, verzichtet aber auf eine gesetzliche Regelung im Strafrecht. Ein sogenannter Mustererlass für Polizei und Ordnungsbehörden sei zielführender als eine Erweiterung strafrechtlicher Tatbestände, heißt es laut "Tagesspiegel am Sonntag" in einem Schreiben des Innen- und Justizressorts aus dem Februar an die Deutsch-Israelische Juristenvereinigung.
Juristenvereinigung regt Gesetzgebungsverfahren an
Nachdem Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten mit schwarz-weiß-roten Fahnen im August 2020 in Berlin versucht hatten, das Reichstagsgebäude zu stürmen, hatte die Juristenvereinigung dem Bericht zufolge Innenminister Horst Seehofer (CSU) um die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens gebeten.
Fahnen als Symbol und Ersatz für Hakenkreuzfahne
Im Dezember 2020 hatte auch das Bundesland Bremen vor der damals bevorstehenden Innenministerkonferenz (IMK) für einen einheitlichen Kurs gegen das Zeigen von Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit geworben. "Diese Fahnen werden von rechtsextremistischen Gruppen zunehmend als Symbol und Ersatz für die verbotene Hakenkreuzfahne genutzt", sagte Innensenator Ulrich Mäurer der dpa. Die Flagge solle in der Öffentlichkeit optische Präsenz und territoriale Gebietsansprüche markieren.
Redaktion beck-aktuell, 23. März 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
OVG Lüneburg, Versammlungsrechtliche Beschränkungen - Ortsverlegung und Verbot des Mitführens von Reichs(kriegs)flaggen, BeckRS 2020, 31286
Ferber, die schwarz-weiß-rote Provokation,
DRiZ 2020, 430
Aus dem Nachrichtenarchiv
Kritik an AfD-Abgeordneten wegen Störern im Bundestag, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.11.2020,
becklink 2018102