Freitag, 27.11.2020
Registrar nur subsidiär für Urheberrechtsverletzungen haftbar

Ein Domain-Registrar haftet für Urheberrechtsverletzungen erst dann, wenn die Verletzte zuvor den Seiteninhaber und den Hostprovider erfolglos in Anspruch genommen hat. Der Bundesgerichtshof hat am 15.10.2020 entschieden, dass ihm, wie auch dem Provider, keine anlasslosen allgemeinen Prüf- und Überwachungspflichten der Seiteninhalte auferlegt werden können.

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