Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) moniert bei den Gesetzentwürfen zur Reform der Nachrichtendienste und zur Reform des BND-Gesetzes datenschutzrechtliche Mängel und mahnt Nachbesserungen an. Sie würden den Vorgaben des BVerfG nicht gerecht und seien inkonsistent.
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