Die Fluggesellschaft Ryanair kann der Inkassogesellschaft DelayFix (vorher: Passenger Rights), die im Klageweg Ausgleichszahlungen aus abgetretenem Recht für einen annullierten Flug von Mailand nach Warschau vor einem polnischen Gericht geltend macht, nicht entgegenhalten, dass zwischen Ryanair und dem Fluggast per Gerichtsstandklausel irisches Recht für anwendbar erklärt wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof am 18.11.2020 entschieden.
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