Nicht nur Landesverrat, sondern auch Steuerhinterziehung soll ein österreichischer Offizier begangen haben, der für Russland spioniert hatte. Er verklagt seinen Steuerberater, doch die Rechtsschutzversicherung wollte nicht zahlen. Hätte es eine gewerbliche Versicherung gebraucht? Ja, meinte der OGH Österreich.
Mehr lesenEine Anwältin riet ihrer Mandantin nicht zur Rücknahme ihrer Berufung, obwohl diese infolge einer BGH-Entscheidung aussichtslos geworden war. Laut OLG Frankfurt a.M. haftet sie nun ihrem Rechtsschutzversicherer für die verursachten Kosten.
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