Mittwoch, 25.8.2021
"Hausfrauenehe": Notar haftet nicht für Änderung der Rechtsprechung

Belehrungen und Hinweise eines Notars müssen sich an der zum Zeitpunkt der Beratung aktuellen Rechtslage orientieren. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal. Für im Lauf der Jahre eingetretene Änderungen der Rechtsprechung hafte er nur, wenn er sie hätte voraussehen müssen. Im konkreten Fall ging es um einen angeblichen Beratungsfehler bei Begründung einer "klassischen Hausfrauenehe" in den 1990er Jahren.

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