Ein Hinweis reicht nicht: Das OLG Oldenburg hat - entgegen seiner bisherigen Praxis - ein Urteil aufgehoben, in dem die Identifikation eines geblitzten Fahrers vom Gericht nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Die Urteilsgründe hatten weder das Foto ausdrücklich einbezogen noch den Fahrer gut genug beschrieben.
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