Mittwoch, 6.12.2023
Beanstandung von Bewertungen kann Rechtsdienstleistung sein

Das OLG Hamburg hat einem Lösch-Service per einstweiliger Verfügung seine Praxis, Bewertungen auf Internetportalen zu beanstanden, wegen Verstoßes gegen das RDG als unlauter untersagt. Es handle es sich um eine Rechtsdienstleistung, da eine Einzelfallprüfung erforderlich sei. 

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