Verstößt das Verbot der Rechtsberatung an die russische Regierung oder russischen Firmen gegen Werte der Rechtsstaatlichkeit? Nein, so das EuG – das Verbot diene dem Gemeinwohl. Aus dem DAV gibt es scharfe Kritik an der Entscheidung.
Mehr lesenTeil des inzwischen in Kraft getretenen achten Sanktionspakets, das die Europäische Union in Reaktion auf die völkerrechtswidrige Annexion ukrainischer Gebiete gegen Russland verabschiedet hat, ist auch ein Verbot der Rechtsberatung für die russische Regierung oder für in Russland niedergelassene juristische Personen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Verboten sei die Rechtsberatung in nichtstreitigen Angelegenheiten.
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