Vertretung vor Behörden und Gerichten weiter zulässig
Verboten ist laut DAV eine direkte oder indirekte Rechtsberatung für die russische Regierung oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen. Das Verbot betreffe die Rechtsberatung in nichtstreitigen Angelegenheiten. Nicht erfasst seien hingegen die Vertretung, Beratung, Ausarbeitung von Dokumenten oder Überprüfung von Dokumenten im Rahmen von Angelegenheiten oder Verfahren vor Verwaltungsbehörden, Gerichten oder in Schieds- oder Mediationsverfahren. Das Verbot gelte auch nicht bei Rechtsberatung von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Eigentum oder unter Kontrolle eines Unternehmens nach dem Recht eines EWR-Mitgliedstaats oder der Schweiz stünden. Ausgenommen seien ferner Dienstleistungen, die erforderlich seien, um vor Inkrafttreten des Verbots geschlossene Verträge, die damit nicht vereinbar seien, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 08.01.2023 zu beenden.
Achtes Sanktionspaket
Das Verbot ist Teil des achten Sanktionspakets, das der Rat am 06.10.2022 annahm und das einen Tag später in Kraft trat. Es enthält unter anderem einen Ölpreisdeckel für in Drittländer auf dem Seeweg exportiertes russisches Erdöl, Sanktionen gegen weitere Einzelpersonen und Organisationen, die an den Scheinreferenden in den inzwischen rechtswidrig annektierten Gebieten beteiligt waren sowie ein Verbot für EU-Bürger/innen, Posten in den Leitungsgremien bestimmter staatseigener oder staatlich kontrollierter Unternehmen zu bekleiden ("Lex Schröder").