Faires Verfahren für Minderjährige: Rechtsbeistand ab erster polizeilicher Befragung
Der EuGH stärkt die Rechte strafrechtlich verfolgter Minderjähriger: Diese müssen bereits bei der ersten polizeilichen Befragung die konkrete und effektive Möglichkeit bekommen, sich von einem Rechtsbeistand unterstützen zu lassen.
Sie nutzen noch den Interenet Explorer 11 (IE11) und wir empfehlen Ihnen, bis zum 15. Juni 2022 auf den neuen Browser „Microsoft Edge“ oder eine aktuelle Version eines anderen gängigen Internet-Browsers (Firefox, Chrome, usw.) umzusteigen. Wir folgen damit den Empfehlungen des Unternehmens Microsoft, das ebenfalls schrittweise begonnen hat, die Unterstützung dieser Browserversion einzustellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter der Telefonnummer 089-38189-421.