Der Landkreis Göttingen muss einem dreijährigen Kind ab sofort einen wohnortnahen sechsstündigen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung nachweisen. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Eilverfahren entschieden und damit bundesweit erstmalig eine über der im (niedersächsischen) KiTaG geregelte Betreuungszeit für verbindlich erklärt. Eine halbtägige Betreuung im Umfang von mindestens vier Stunden, wie sie landesrechtlich im KiTaG geregelt sei, sei nicht ausreichend, um den bundesrechtlich begründeten Anspruch zu erfüllen.
Mehr lesenIm Streit zwischen Bund und Ländern über den geplanten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule wird es voraussichtlich erst im September Klarheit geben. Sie gehe davon aus, dass der Vermittlungsausschuss erst Anfang September vor der geplanten Sondersitzung des Bundestages zusammenkommen werde, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast am Samstag. Mast ist selbst Mitglied des Vermittlungsausschusses.
Mehr lesenForderungen der Opposition nach einem Rechtsanspruch auf Homeoffice sind in einer Expertenanhörung im Arbeitsausschuss des Bundestags auf ein geteiltes Echo gestoßen. Dies hat der parlamentarische Pressedienst mitgeteilt. Während von Arbeitgeberseite vor einer Spaltung der Belegschaften gewarnt wurde, sprach sich etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) klar für einen solchen Anspruch aus.
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