Recht auf Ganztagsbetreuung: Vermittlungsausschuss erst im September

Im Streit zwischen Bund und Ländern über den geplanten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule wird es voraussichtlich erst im September Klarheit geben. Sie gehe davon aus, dass der Vermittlungsausschuss erst Anfang September vor der geplanten Sondersitzung des Bundestages zusammenkommen werde, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast am Samstag. Mast ist selbst Mitglied des Vermittlungsausschusses.

Finanzierung bisher streitig

Der Bundesrat hatte im Juni das Gesetz für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 vorerst gestoppt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Hintergrund ist ein Streit über die Finanzierung. Die Bundesländer fordern, dass Berlin deutlich mehr Geld für das milliardenschwere Vorhaben zur Verfügung stellt – vor allem für die laufenden Betriebs- und Personalkosten zur Unterhaltung der bis zu einer Million zusätzlich zu schaffenden Ganztagsplätze.

Einigung noch vor Bundestagswahl erforderlich

Bund und Länder müssen bis zur Bundestagswahl eine Einigung erreichen, sonst ist das Gesetz gescheitert. Die voraussichtlich letzte Sitzung des Bundestages vor der Wahl, bei der ein eventuelles Vermittlungsergebnis verabschiedet werden könnte, ist für den 07.09.2021 angesetzt. Auf der Tagesordnung steht bisher nur eine allgemeine Debatte "zur Situation in Deutschland". "Der Ausbau der Ganztagesbetreuung ist für sehr viele Familien in diesem Land sehr wichtig. Deshalb hoffe ich sehr auf eine gute Lösung", sagte Mast weiter.

Redaktion beck-aktuell, 12. Juli 2021 (dpa).