Dienstag, 4.5.2021
Bevollmächtigter Erbe ist Miterben nur bedingt zur Rechnungslegung verpflichtet

Kümmert sich ein Sohn um die Bankangelegenheiten seiner Mutter, ist er nach deren Tod den Miterben gegenüber zur Rechnungslegung über die vorgenommenen Geschäfte verpflichtet, soweit er rechtsverbindlich mit der Vornahme der Bankgeschäfte beauftragt war. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat dies im Rahmen einer Stufenklage allerdings nur für den Zeitraum bejaht, ab dem die Mutter pflege- und betreuungsbedürftig geworden war.

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