Mittwoch, 20.10.2021
Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2022

Das Kabinett hat am Mittwoch die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 beschlossen, mit der die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung 2020 angepasst werden. Danach sinkt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung im Westen auf 7.050 Euro/Monat und steigt im Osten auf 6.750 Euro/Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unverändert.

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