Montag, 3.5.2021
Paar muss Miete für Schlosshochzeit trotz coronabedingter Absage zahlen

Nachdem eine geplante Schlosshochzeit wegen der Corona-Maßnahmen abgesagt werden musste, forderte der Vermieter der Räumlichkeiten die vereinbarte Miete. Das Landgericht München I gab seiner Klage statt. Das Nutzungsrisiko liege beim Mieter, ein Rücktrittsrecht bestehe nur ausnahmsweise, wenn eine Vertragsanpassung unzumutbar sei. Letzteres verneinte das LG auch, weil die Mieter auf diverse Alternativangebote des Vermieters nicht reagiert hatten.

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