Donnerstag, 10.12.2020
Youtube muss nur Name und Anschrift an Dritte herausgeben

Lädt ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Filme auf Youtube hoch, muss die Videoplattform nur den Namen und die Anschrift des Users an den Auskunftsberechtigten herausgeben. Nach einem sechs Jahre andauernden Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof am 10.12.2020 entschieden, dass weder die E-Mail-Adresse noch die IP-Adresse oder gar die Telefonnummer des Kontoinhabers bei Youtube an die Filmrechteinhaberin herausgegeben werden müssen.

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