Mittwoch, 19.5.2021
Berufungsverfahren um Rap-Song nach Schmerzensgeldzahlung für erledigt erklärt

Der von den Geissens-Töchtern angestrengte Schmerzensgeldprozess wegen eines Songs der Rapper Jigzaw und Kollegah ist im Berufungsverfahren ohne ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu Ende gegangen. Wie das Gericht mitteilte, wurde das Verfahren nach Zahlung von 100.000 Euro Schmerzensgeld an die Promi-Töchter für erledigt erklärt.

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