Berufungsverfahren um Rap-Song nach Schmerzensgeldzahlung für erledigt erklärt

Der von den Geissens-Töchtern angestrengte Schmerzensgeldprozess wegen eines Songs der Rapper Jigzaw und Kollegah ist im Berufungsverfahren ohne ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu Ende gegangen. Wie das Gericht mitteilte, wurde das Verfahren nach Zahlung von 100.000 Euro Schmerzensgeld an die Promi-Töchter für erledigt erklärt.

LG: 100.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen

Das Landgericht Mannheim hatte den Rapper Kollegah sowie ein Unternehmen, das ein Musiklabel betreibt, gesamtschuldnerisch zur Zahlung von jeweils 50.000 Euro Schmerzensgeld sowie vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten an die zwei minderjährigen, aus der Dokusoap "Die Geissens" bekannte Schwestern verurteilt. Das Gericht hatte die Persönlichkeitsrechte der Klägerinnen durch auf sie bezogene, sexuell geprägte Gewaltphantasien im Text des Songs des Rappers Jigzaw schwerwiegend verletzt gesehen. Die daraus resultierende Verpflichtung zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes erstrecke sich auch auf das beklagte Unternehmen, das den Song unter seinem Label veröffentlicht habe, sowie auf Kollegah, der den Song von Jigzaw durch einen "Gastbeitrag" als "Featuring"-Künstler ergänzt habe.

Übereinstimmende Erledigungserklärung in Berufungsinstanz

Gegen dieses Urteil hatten zunächst beide Beklagten Berufung eingelegt. Das beklagte Unternehmen nahm die Berufung jedoch im weiteren Verlauf zurück und erfüllte seine Zahlungspflichten gegenüber den Klägerinnen vollumfänglich. Daraufhin erklärten die Klägerinnen und Kollegah den verbliebenen Rechtsstreit zwischen ihnen übereinstimmend für erledigt.

Beklagte müssen Verfahrenskosten tragen

Das OLG hatte daher keine Entscheidung in der Hauptsache mehr zu treffen, sondern nur noch über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden den Beklagten auferlegt, da das Rechtsmittel voraussichtlich ohne Erfolg geblieben wäre.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2021 - 6 U 81/20

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2021.