Dienstag, 4.2.2025
GAP-Versicherung: Höherstufungsschaden nicht inbegriffen

Eine GAP-Versicherung zahlt nach einem Totalschaden eines finanzierten Fahrzeugs die Differenz zwischen Wiederbeschaffungsaufwand restlicher Darlehensforderung. Wird der Geschädigte deswegen in seiner Kaskoversicherung hochgestuft, ist das laut BGH kein zusätzlicher Haftungsschaden.

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