Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass sein umstrittenes Urteil zu den Staatsanleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Die Karlsruher Richter wiesen zwei Anträge auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG ab, die der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie eine Klägergruppe um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke eingereicht hatten.
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