Donnerstag, 6.8.2020
1. FC Köln muss keine Provision für Vermittlung von Anthony Modeste zahlen

Der 1. FC Köln muss keine Provision von zwei Millionen Euro für die Vermittlung von Anthony Modeste zum chinesischen Fußballverein Tianjin Quanjin Football Club bezahlen. Das Oberlandesgericht Köln wies am 02.07.2020 darauf hin, dass seiner Ansicht nach das seinerzeit beauftragte Schweizer Unternehmen, das als Spielervermittler tätig ist, für den Wechsel keinen wesentlichen Beitrag geleistet habe. Die Klägerin nahm daraufhin die Berufung zurück.

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