1. FC Köln muss keine Provision für Vermittlung von Anthony Modeste zahlen

Der 1. FC Köln muss keine Provision von zwei Millionen Euro für die Vermittlung von Anthony Modeste zum chinesischen Fußballverein Tianjin Quanjin Football Club bezahlen. Das Oberlandesgericht Köln wies am 02.07.2020 darauf hin, dass seiner Ansicht nach das seinerzeit beauftragte Schweizer Unternehmen, das als Spielervermittler tätig ist, für den Wechsel keinen wesentlichen Beitrag geleistet habe. Die Klägerin nahm daraufhin die Berufung zurück.

Klägerin verlangt Provision für Spielertransfer

Die Klägerin hatte die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA wegen des Transfers auf Zahlung von zwei Millionen Euro in Anspruch genommen. Sie war der Auffassung, nach dem Vereinswechsel von Anthony Modeste im Juli 2017 stehe ihr eine Vermittlungsprovision in dieser Höhe zu. Ihre Tätigkeit sei entscheidend für den Abschluss des Transfers gewesen. Insbesondere habe ihr Geschäftsführer den Trainer des FC Tianjin, den früheren italienischen Weltmeister Fabio Cannavaro, von Modeste überzeugt.

Entscheidung des LG nunmehr rechtskräftig

Mit Urteil vom 10.12.2019 hatte das Landgericht Köln die Klage abgewiesen. Nachdem das OLG Köln in seinem Beschluss darauf hingewiesen hatte, dass er beabsichtige, die Berufung gegen das Urteil des LG Köln zurückzuweisen, hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 27.07.2020 die Berufung zurückgenommen. Das Urteil des LG Köln ist damit rechtskräftig.

Bloße Vermittlung von Kontakten nicht ausreichend

Zur Begründung führte der Senat im Wesentlichen aus, dass die Klägerin keine Vermittlungsleistungen erbrachte habe, die zu dem erfolgreichen Transfer wesentlich beigetragen hätten. Nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sei dies aber Voraussetzung für das Entstehen eines Provisionsanspruchs gewesen. Die bloße Vermittlung von Kontakten zwischen dem Geschäftsführer des 1. FC Köln und dem Zeugen Cannavaro sei für die Entstehung eines Provisionsanspruchs nicht ausreichend gewesen.

Schlüsselrolle des Trainers bei Spielerauswahl zweifelhaft

Die Klägerin habe auch nicht beweisen können, dass sie den Zeugen Cannavaro von einer Verpflichtung Modestes überzeugt habe. Denn dieser habe nach seiner Aussage das Interesse an Modeste ohnehin nie verloren gehabt. Außerdem sei unklar geblieben, inwiefern der Geschäftsführer der Klägerin hinsichtlich der Machbarkeit des Transfers konkrete "Überzeugungsarbeit" geleistet haben sollte. Zudem sei der Senat nicht davon überzeugt, dass der Trainer bei der Spielerwahl eine Schlüsselrolle eingenommen habe. Er habe bei der Auswahl neuer Spieler den Clubchef des chinesischen Vereins zwar beraten, aber letztlich dessen Entscheidungen folgen müssen.

OLG Köln, Beschluss vom 02.07.2020 - 24 U 7/20

Redaktion beck-aktuell, 6. August 2020.