Protest darf lange dauern. Weil der versammlungsspezifische Zweck eines Pro-Palästina-Camps auf dem Gelände der Aachener Uni auch nach längerer Zeit noch bestehe, dürfe die Versammlung nicht zeitlich beschränkt werden, hat das OVG Münster entschieden. Die Hochschule müsse nicht zustimmen.
Mehr lesenAuch wenn ein Teil der Camper an Protest-Veranstaltungen gegen den G20-Gipfel in Hamburg teilnimmt, ist ihr Zeltplatz selbst keine geschützte Versammlung, wenn er weit überwiegend nur der Herberge dient. Das hat das BVerwG entschieden.
Mehr lesenDas Polizeipräsidium durfte für das seit fünf Monaten auf dem Universitätsgelände der RWTH Aachen errichtete "Camp for Gaza" die Räumung anordnen. Diese sei voraussichtlich rechtmäßig, entschied das VG Aachen mit Blick auf die Wissenschaftsfreiheit. Beschwerde kann aber noch eingelegt werden.
Mehr lesenDie Baumhäuser im Protestcamp gegen die Erweiterungspläne des US-Autobauers Tesla in Grünheide dürfen vorerst bleiben. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte eine entsprechende Entscheidung des VG Potsdam. Eine Räumung des Camps ist damit vorerst nicht möglich.
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