Auflagen der Polizei sahen – wegen des hohen Gefährdungspotentials für die Menschen im Camp – neben dem Abbau der Baumhäuser ein striktes Betretungsverbot der Bauten im gesamten Camp vor. Die Aktivisten lehnten das ab und gingen gegen die Auflagen mit einem Eilantrag vor.
Das VG Potsdam entschied Mitte März zugunsten des Camps: Die Auflagen der Polizei berücksichtigten nicht "im gebotenen Maße" den grundrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit. Die Brandenburger Polizei legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein.
Erfolg hatte sie damit nicht. Auch im zweiten Anlauf habe das Polizeipräsidium seine Sicherheitsbedenken "nicht ausreichend untermauert", begründete ein Sprecher des OVG die Entscheidung. Zudem hätten Fehler beim Erlass der Auflagen nicht ausgeräumt werden können.
Protest gegen Tesla-Erweiterung
Ob das Camp nach dem 20. Mai weiter in der Form bestehen darf, entschied das OVG nicht. Bis zu diesem Datum hatten die Aktivisten die Waldbesetzung in der Nähe des einzigen europäischen Autowerks von Tesla-Firmenchef Elon Musk ursprünglich angemeldet. Einer Sprecherin der Initiative "Tesla stoppen" zufolge ist aber bereits eine Verlängerung geplant.
Ziel der Aktivisten ist es, die Rodung eines Waldstücks zu verhindern, die im Zuge einer geplanten Erweiterung des Tesla-Geländes ansteht. Gegen die Erweiterung regt sich seit Langem teils heftiger Widerstand. Aktivisten hatten vergangene Woche versucht, das Werksgelände zu stürmen.
Am Donnerstag sollen die Gemeindevertreter in Grünheide über eine abgespeckte Version der Erweiterungspläne abstimmen. Eine Mehrheit der Bürger von Grünheide hatte in einer Bürgerbefragung gegen die ursprünglichen Pläne gestimmt. Sollten die Vertreter am Donnerstag für die überarbeiteten Pläne stimmen, wollen die Aktivisten ihren Protest fortsetzen. Sie hatten das Camp wie eine Demonstration als politische Versammlung angemeldet. Solche Veranstaltungen unterliegen dem Versammlungsrecht und müssen von der Polizei nicht extra genehmigt werden. Sie können aber unter bestimmten Umständen untersagt oder mit Auflagen versehen werden.