Das Jobcenter muss die Kosten für den Besuch einer Privatschule nicht übernehmen. Denn der Bedarf an Schulbildung werde durch öffentliche Regelschulen ausreichend gedeckt, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Auch eine Unzumutbarkeit des Wechsels auf eine öffentliche Schule habe die antragstellende Mutter nicht glaubhaft gemacht.
Mehr lesen