Montag, 21.3.2022
Jobcenter muss keine Privatschule bezahlen

Das Jobcenter muss die Kosten für den Besuch einer Privatschule nicht übernehmen. Denn der Bedarf an Schulbildung werde durch öffentliche Regelschulen ausreichend gedeckt, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Auch eine Unzumutbarkeit des Wechsels auf eine öffentliche Schule habe die antragstellende Mutter nicht glaubhaft gemacht.

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