Mittwoch, 8.7.2020
Pressefotografen grundsätzlich nicht für Verpixelung von Fotos verantwortlich

Pressefotografen müssen Fotos vor der Weitergabe an Redaktionen nicht verpixeln. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es müsse ihnen möglich sein, ohne Furcht vor Strafe unverpixeltes Bildmaterial an Redaktionen zu liefern. Für die Verpixelung seien die Redaktionen verantwortlich. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Fotografen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch eine spätere unverpixelte Veröffentlichung komme nur in Betracht, wenn er bei der Weitergabe Umstände verschwiegen hat, die für die Entscheidung der Redaktionen über eine Unkenntlichmachung erheblich gewesen wären.

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