Das BVerwG hat in zwei Verfahren erneut zum Auskunftsanspruch von Journalisten zu Hintergrundgesprächen des BND mit anderen Medien entschieden. Der Journalist erhielt die begehrten zusätzlichen Auskünfte, eine Erklärung, künftig die von seinen Auskunftswünschen betroffenen Medien nicht mehr anzuhören, kann er vom BND aber nicht verlangen.