Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Norddeutschen Rundfunks (NDR) rund um einen Streit um die "Tagesschau"-App nicht zur Entscheidung angenommen. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Gerichts von Ende Februar hervor. Das Gericht begründete dies damit, dass die Beschwerde Darlegungsanforderungen nicht genüge und damit unzulässig sei.
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