Donnerstag, 23.3.2023
Klage gegen Energieversorger wegen einseitiger Preisanpassung erfolglos

Die Verbraucherzentrale NRW ist mit ihrem Eilantrag gegen einseitige Preisanpassung eines Energieversorgers überwiegend gescheitert. Es bestehe weder ein Rechtsschutzbedürfnis für das Unterlassungsbegehren noch habe das Energieunternehmen eine Verbrauchertäuschung begangen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Lediglich eine Kündigungsklausel sei wegen Aushöhlung der Preisgarantie unwirksam, so das Gericht.

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