Die Klausel in den Prime-Teilnahmebedingungen, mit der Amazon sich Preiserhöhungen ohne die Zustimmung der Kunden und Kundinnen vorbehielt, ist unwirksam. Das hat nach dem LG nun auch das OLG Düsseldorf entschieden.
Mehr lesenDie Verbraucherzentrale NRW ist mit ihrem Eilantrag gegen einseitige Preisanpassung eines Energieversorgers überwiegend gescheitert. Es bestehe weder ein Rechtsschutzbedürfnis für das Unterlassungsbegehren noch habe das Energieunternehmen eine Verbrauchertäuschung begangen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Lediglich eine Kündigungsklausel sei wegen Aushöhlung der Preisgarantie unwirksam, so das Gericht.
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