Eine Polizeiprüfung in Sachsen wurde annulliert – die Fragen kursierten wohl vorher. Das OVG bemängelte, dass die sächsische Prüfungsordnung dies nicht vorsehe, doch das BVerwG erlaubte die Annullierung auf Basis der allgemeinen Regeln über die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte.
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