Freitag, 29.7.2022
Bizepssehnenabriss bei Beladen des Zustellfahrzeugs ist Dienstunfall eines Postbeamten

Erleidet ein Postbeamter beim Beladen seines Zustellfahrzeugs einen Abriss der Bizepssehne, stellt dies einen Dienstunfall dar. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden. Das Ge­richt sah in dem Ein­la­den des 30 Kilogramm schweren Pa­kets die we­sent­li­che Ur­sa­che für den Seh­nen­riss. Es habe sich eine spezifische Gefahr der Tätigkeit des Postbeamten realisiert.

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