Erleidet ein Postbeamter beim Beladen seines Zustellfahrzeugs einen Abriss der Bizepssehne, stellt dies einen Dienstunfall dar. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden. Das Gericht sah in dem Einladen des 30 Kilogramm schweren Pakets die wesentliche Ursache für den Sehnenriss. Es habe sich eine spezifische Gefahr der Tätigkeit des Postbeamten realisiert.
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