Die Porsche Automobil Holding SE kann im Streit mit einer Vielzahl von Anlegern um Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal einen kleinen Erfolg verzeichnen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Kapitalanleger-Musterverfahren einen Musterentscheid verkündet. Danach war der VW-Großaktionär nicht verpflichtet, den Kapitalmarkt schon früher über die Abgasmanipulation bei VW-Dieselfahrzeugen zu informieren.
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