Dienstag, 24.10.2023
Poolarzt in vertragszahnärztlichem Notdienst nicht automatisch selbstständig tätig

Ein Zahnarzt, der als sogenannter Poolarzt im Notdienst tätig ist, ist nicht automatisch "selbstständig", nur weil er an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Bei der Statusfeststellung komme es vielmehr auf den Einzelfall an, stellte das BSG klar.

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