Donnerstag, 25.4.2024
Essenslieferant und Fahrerin: Im Zweifel angestellt

Das EU-Parlament hat für bessere Rechte von Millionen Arbeitnehmern auf Online-Plattformen gestimmt. Künftig wird zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit zum Beispiel anders als bislang eine Anstellung vermutet: Die Unternehmen müssen beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.

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