Essenslieferant und Fahrerin: Im Zweifel angestellt

Das EU-Parlament hat für bessere Rechte von Millionen Arbeitnehmern auf Online-Plattformen gestimmt. Künftig wird zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit zum Beispiel anders als bislang eine Anstellung vermutet: Die Unternehmen müssen beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.

Nach Angaben der EU-Kommission arbeiten knapp 30 Millionen Menschen in der Union als sogenannte Plattformarbeiter. Gemeint sind damit Menschen, die ihre Dienste über eine Onlineplattform anbieten – etwa als Essenslieferant oder Fahrerin. Nach Schätzungen der Behörde sind davon circa 5,5 Millionen Menschen scheinselbstständig. Die EU-Staaten hatten sich bereits im März nach mehreren Anläufen auf die Regelung geeinigt. Widerstand kam nicht zuletzt von Deutschland. 

Die neuen Vorschriften sollen auch sicherstellen, dass eine Person, die für eine Plattform arbeitet, nicht aufgrund einer Entscheidung entlassen wird, die ein Algorithmus oder ein automatisiertes Entscheidungssystem getroffen hat. Wichtige Entscheidungen, die sich direkt auf die Beschäftigten der Plattform auswirken, müssen demnach von Menschen überwacht werden.

Mit der Richtlinie werden zudem Regeln eingeführt, die die Daten von Plattformarbeitern besser schützen. Digitalen Arbeitsplattformen wird die Verarbeitung bestimmter Arten personenbezogener Daten untersagt, wie etwa Daten über den emotionalen oder psychischen Zustand einer Person und zu persönlichen Überzeugungen.

Redaktion beck-aktuell, ak, 25. April 2024.