Mittwoch, 31.5.2023
Kein Anspruch auf plattdeutsche Jobcenter-Bescheide

Jobcenter müssen Bescheide nicht in plattdeutscher Sprache erteilen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und die Berufung eines Beziehers von SGB-II-Leistungen zurückgewiesen. Es bestätigte zudem die von der Vorinstanz verhängten Verschuldenskosten von 500 Euro, weil es sich um eine für jedermann erkennbar völlig substanzlose Klage gehandelt habe.

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