Montag, 15.7.2024
Klage durch Insolvenzverwalter: Bundesagentur für Arbeit muss Prozesskosten aufbringen

Ein Insolvenzverwalter erhält keine Prozesskostenhilfe für eine Klage, die er auch im Interesse der Bundesagentur für Arbeit als Insolvenzgläubigerin erhebt. Der Bundesagentur ist es aus Sicht des OLG Frankfurt a.M. zuzumuten, die erforderlichen Prozesskosten aufzubringen.

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