Verweist ein unzuständiges Gericht ein isoliertes PKH-Verfahren erst 45 Monate nach Verfahrenseingang weiter, muss das zuständige Gericht das Verfahren grundsätzlich unverzüglich fördern. Bleibt dieses Gericht allerdings selbst über einen Zeitraum von 14 Monaten untätig, so ist dies laut Bundesfinanzhof unangemessen. Für die entstandenen Nachteile müsse ein Prozessbeteiligter angemessen entschädigt werden.
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