Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die Pflicht zu engmaschigen Corona-Tests und zur Beobachtung für Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Von Donnerstag an sind diese Regelung damit zunächst ausgesetzt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Einen weiteren Eilantrag einer Privatperson gegen die Testpflicht für Besucher hat es dagegen abgelehnt.
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