Auch wenn eine Stute verkauft worden ist, von der angenommen worden war, dass sie einen eingesetzten Embryo verloren hatte, darf der Neueigentümer auch das Fohlen behalten. Mit der Einnistung des Embryos in der Gebärmutterschleimhaut verliere es seine Sonderrechtsfähigkeit, so das OLG Oldenburg.
Mehr lesenKurz nach dem Kauf eines Ponys stellte die Käuferin ein Sommerekzem an ihm fest. Einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags hat sie aber nicht. Das OLG München bestätigte nun das LG. Das hatte einen Mangel erst im Ekzem und nicht schon in der genetischen Disposition dafür gesehen.
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