Mittwoch, 23.11.2022
Rheinland-Pfalz: In Bus und Bahn weiterhin Maske zu tragen

Ein Student aus Rheinland-Pfalz muss im öffentlichen Personennahverkehr eine Maske tragen. Die in der 34. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes enthaltene Maskenpflicht ist nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz jedenfalls für die noch verbleibende kurze Geltungsdauer der Anordnung bis zum 30.11.2022 als voraussichtlich rechtmäßig zu bewerten. Eine Ausnahme davon könne derzeit nicht im vorläufigen Rechtsschutz verlangt werden.

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